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voller aschenbecher neben laptop

Rauchen am Arbeitsplatz ist ein gesellschaftliches Konfliktthema. Denn in jedem Unternehmen gibt es sowohl Raucher, als auch Nichtraucher mit oftmals konträren Bedürfnissen. 
Während Nichtraucher sich durch weniger Pausen benachteiligt fühlen, fühlen sich Raucher bei einem Rauchverbot in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt.
Doch wie kann man diesen Konflikt am Arbeitsplatz lösen? Welche gesetzlichen Regelungen gelten und welcher Handlungsspielraum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Warum ist Rauchen am Arbeitsplatz ein Konfliktthema?

Beschäftigte verbringen i.d.R. viel Zeit am Arbeitsplatz. Deshalb ist es wichtig, dass dort Bedingungen geschaffen werden, mit denen sich alle wohlfühlen können. Gesundheitsschutz ist hierbei ein besonders wichtiger Aspekt, welcher durch das Rauchen am Arbeitsplatz gefährdet werden kann. Doch auch im Home-Office sollten Sie natürlich auf die Gesundheit achten.

Ist Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt?

In Deutschland gilt grundsätzlich, dass unmittelbar am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf. Denn der Schutz von Nichtrauchern hat hier Priorität. Diese Arbeitnehmer haben ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

Welche Regelungen gelten für E-Zigaretten am Arbeitsplatz?

Laut Gesetz ist nur das konventionelle Rauchen am Arbeitsplatz verboten. Bei E-Zigaretten wird i.d.R. nicht Tabak, sondern E-Liquids verdampft. Es gibt noch nicht ausreichend Studien, die belegen, dass dieser Dampf ähnliche schädliche Wirkungen entfaltet, wie das Passivrauchen von Zigarettenrauch.

1. Rauchen am Arbeitsplatz ist in Deutschland gesetzlich geregelt

Laut des in Deutschland seit 2008 geltenden Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber nach §5 dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Gesundheit der Nichtraucher am Arbeitsplatz vor dem Tabakrauch geschützt ist. Zu diesem Zwecke kann der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Unternehmens beschränktes Rauchverbot erlassen. 

Achtung: Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitspause ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden kann der Arbeitnehmer frei nutzen und selbst entscheiden, wo sie genommen wird und diese Zeit somit auch als Raucherpause nutzen. Diese Pause bzw. Raucherpause zählt nicht zur Arbeitszeit und wird daher nicht bezahlt.

2. E-Zigaretten sind eine gesetzliche Grauzone

mann raucht e-zigarette im buero

Die Nutzung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz ist im Arbeitsrecht nicht eindeutig geregelt.

Aktuell existiert keine einheitliches Gesetz zur Nutzung einer E-Zigarette am Arbeitsplatz. Das Nichtraucherschutzgesetz kann nicht auf E-Zigaretten angewandt werden, da es sich ausschließlich auf das Verbrennen von Tabak und den dadurch produzierten Rauch bezieht, welcher schädlich für die Umgebung ist. Bisher gibt es noch nicht genügend Studien, die gesundheitsschädigende Folgen durch das Passivrauchen von elektrischen Zigaretten nachweisen können.

Hinzu kommen neue Varianten der klassischen E-Zigarette, sog. Tabakheater, wie die iqos 3 duo, welche zwar Tabak enthält, diesen aber nicht verbrennt, sondern nur erhitzt. Auch für diese neuen Modelle gibt es bisher keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für den Konsum am Arbeitsplatz.

3. Bei Verstößen kann eine Kündigung die Folge sein

frau raucht und liest

Rauchen am Arbeitsplatz ist im Sinne des Arbeitsschutzes nicht erlaubt.

Wenn ein Beschäftigter trotz eines Rauchverbotes raucht, erhält dieser zunächst eine Abmahnung. Bei wiederholtem Verstoß kann er eine ordentliche Kündigung erhalten.

Im Einzelfall und in bestimmten Branchen kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen, wie z.B. in Betrieben, in denen Lebensmittel verarbeitet werden oder in denen eine strikte Brandschutz-Verordnung besteht. 

4. Auch in Zeiten von Corona und Home-Office auf die Gesundheit achten

mann auf sofa mit e-zigarette

Für das Home-Office stellen E-Zigaretten oder Tabakheater eine sinnvolle Alternative zur Zigarette dar.

Durch die Corona-Pandemie haben sich viele Unternehmen in Deutschland auf das Home-Office Modell umgestellt. Was zunächst eine Maßnahme des Infektionsschutzes war, wurde in vielen Betrieben auch nach den Lockdowns übernommen. 

Trotz aller Freiheiten sollten Sie sich und Ihre Umgebung auch am heimischen Arbeitsplatz schützen und auf Ihre Gesundheit achten. Sind Sie Raucher, so sollten Sie versuchen, das Rauchen in den eigenen vier Wänden trotzdem zu vermeiden.

Achtung: Leben Sie mit anderen Menschen und womöglich sogar mit Kindern zusammen, sollten Sie verantwortungsvoll handeln und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen schützen.

Falls Sie keinen Garten oder Balkon besitzen und Ihnen der Gang vor die Haustür zu mühsam ist, sollten Sie überlegen, auf E-Zigaretten oder Tabakheater umzusteigen. Im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten sind diese weniger schädlich für Sie und Ihre Umgebung. 

 

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Rauchen am Arbeitsplatz: Das müssen Sie wissen
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