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Es gibt viele Gründe, um den DSL- und Internet-Anschluss sofort zu kündigen. Wenn ein Umzug ansteht, wenn man mit dem Internetanbieter aufgrund ständiger Störungen unzufrieden ist oder wenn ein neuer Tarif höhere Geschwindigkeiten verspricht, möchte man in der Regel sofort den Anbieter wechseln. Obwohl die meisten Verträge eine dreimonatige Kündigungsfrist beinhalten, kann man häufig auch vorzeitig kündigen - das Sonderkündigungsrecht erlaubt es, einen Vertrag sofort zu beenden. In diesem Ratgeber erklären wir, wann und wie das Sonderkündigungsrecht Internet- und Telefonverträge auflösen kann.

Was ist das Sonderkündigungsrecht Internet?

Hierbei handelt es sich um eine spezielle Möglichkeit, einen Internetvertrag vor Ablauf der Vertragszeit zu kündigen.

Wann kann eine Sonderküdnigung eingereicht werden?

Nur unter bestimmten Umständen ist eine Sonderkündigung möglich. In vielen Fällen entscheidet auch die Kulanz des Internetanbieters.

Hat man bei Umzug grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Umzug alleine ist noch kein Grund für eine Sonderkündigung.

1. Internetverträge haben eine Laufzeit

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Wer seinen Internetvertrag kündigen möchte, sollte sich das Datum im Kalender groß eintragen - schneller geht es mit einer Sonderkündigung.

In Deutschland wird ein DSL-Vertrag in der Regel mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieser zwei Jahre verlängert sich der Vertrag anschließend meist automatisch um weitere 12 Monate. Um den Vertrag zu kündigen, muss man also eine gewisse Laufzeit mitmachen und dann drei Monate vor Ablauf des Vertrags kündigen.

Viele Kunden sind aber schon während der Laufzeit unzufrieden mit dem Internetanschluss, wenn es ständig zu Ausfällen kommt oder die Geschwindigkeit zu langsam ist. Man könnte meinen: Die versprochene Leistung wird nicht konstant erbracht und der Internetanbieter verdient es nicht mehr, monatlich bezahlt zu werden. Ein weiterer häufiger Grund ist ein Umzug, der noch vor der Kündigungsfrist stattfinden soll.

Auch wenn Verträge dazu da sind, um eingehalten zu werden: An die Laufzeit muss man sich nicht immer halten. Mit dem Recht auf außerordentliche Kündigung können Verbraucher den DSL-Anschluss früher kündigen. Die Gründe müssen jedoch stimmen und genau dokumentiert werden. 

2. Gründe für eine außerordentliche Kündigung 

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Verbrauchern, Verträge vorzeitig zu kündigen. Damit dieses Recht nicht ausgenutzt wird, gibt es sehr strenge Regelungen, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Eine unfaire einseitige Änderung der Bedingungen oder eine gravierende Veränderung der Lieferbedingungen können einen triftigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.

Zu den häufigsten anerkannten Gründen einer sofortigen Vertragskündigungen zählen:

  • Änderungen der AGB
  • nicht erbrachte Leistung
  • Umzug (unter bestimmten Umständen)

Das Vergleichsportal billiger-telefonieren.de hat folgende Top-5-Gründe für einen Wechsel zu einem neuen Anbieter identifiziert:

  1. Geld sparen durch einen billigeren Tarif
  2. Attraktive Rabatte und Neukunden-Boni
  3. Höhere Internet-Geschwindigkeit
  4. Kürzere Laufzeit des neuen Vertrags
  5. Andere bessere Leistungen (Cloudspeicher, besserer Router usw.)

2.1 Änderungen in den AGBs

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Ist das Internet viel zu langsam oder liegt ständig eine Störung vor, haben Sie einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht.

Sobald Sie einen Vertrag für Ihren Internetanschluss unterzeichnen, akzeptieren Sie die Konditionen und Preise des Anbieters. Diese sind zwar in den Vertragsdetails übersichtlich festgehalten. Doch es gibt noch das Kleingedruckte, das von vielen Kunden nicht mehr gelesen wird. Das Kleingedruckte ist nämlich in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) festgehalten.

Es kommt regelmäßig vor, dass der Internet-Provider seine AGB ändern muss, z.B. um neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, neue Dienste einführen zu können oder aber auch um sich neue Vorteile zu verschaffen. Über diese AGB-Änderungen müssen die Kunden informiert werden. Ändern sich die Vertragsbedingungen, hat der Kunde das Recht auf eine Sonderkündigung - jedoch nicht immer!

Sie können den Vertrag nicht automatisch sofort kündigen, nur weil sich die AGB geändert haben. Die Änderungen müssen gravierend sein und einen eindeutigen Nachteil für Sie darstellen.

2 Beispiele zur AGB-Änderung:

  • Wenn der DSL-Anbieter lediglich einige Wörter anders formulieren möchte, wie es Juristen gerne tun, der Sinn eines Paragraphen sich aber nicht wesentlich ändert, dann bleibt der Vertrag weiterhin gültig.
  • Ändern sich aber die Preise, Laufzeiten oder Leistungen wie etwa die Bandbreite zum Nachteil des Kunden, dann greift das Sonderkündigungsrecht.

Achtung: Muss der Internetanbieter seine AGB aufgrund von gesetzlichen Änderungen anpassen, haben Sie in der Regel keine Chance, auf das Sonderkündigungsrecht zu bestehen. 

2.2 Nicht erbrachte Leistung

Schafft es Ihr DSL-Anbieter nicht, die vereinbarte Leistung, also einen zuverlässig funktionierenden Internetanschluss mit der beworbenen Geschwindigkeit, zu liefern, ist das ein weiterer wichtiger Grund für das "Sonderkündigungsrecht Internet".

Wenn es bei Ihrem Internetanschluss sehr häufig zu Störungen und Ausfällen kommt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Allerdings müssen Sie dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, die Störung zu beheben. Daher unser Tipp:

  • Dokumentieren Sie alle Meldungen von Störungen sowie die Reaktion des Internet-Providers. Alle Versuche, die Störung zu beheben und Ihnen einen funktionierenden Anschluss zu ermöglichen, entlasten den Anbieter.
  • Kleinere Störungen zwischendurch müssen Sie als Kunde leider hinnehmen, da diese häufig technisch bedingt sind oder durch höhere Gewalt, Unfälle, Bauarbeiten etc. ausgelöst werden können.
  • Einen Problemfall stellt oft die zur Verfügung gestellte Hardware, häufig ein DSL- oder Kabel-Modem. Funktionieren Modem bzw. Router nicht, müssen Sie dem Anbieter eine faire Frist ermöglichen, innerhalb derer das Problem zu lösen wäre. Das gilt aber nur für Hardware, die in Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Wenn Sie einen eigenen Router gekauft haben, ist der Anbieter für einen reibungslosen Internet-Empfang mit diesem Gerät nicht verantwortlich.

Was gar nicht geht: Es gibt Berichte über Provider, die bei häufigen Störungen dazu raten, einen Premium-Router gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr zu buchen. Oft handelt es sich dabei um eine Fritz!Box. Auch wenn die Fritz!Box in der Regel tatsächlich deutlich leistungsstärker ist, als die gelieferte Standard-Hardware des Internetanbieters: Lassen Sie sich auf keinen Fall auf dieses Angebot ein! Sie müssen nicht extra für zusätzliche Hardware bezahlen, damit Sie einen vernünftigen Empfang bekommen, wenn die zur Verfügung gestellte Hardware nicht funktioniert.

Gelingt es dem Provider auch nach mehrfachen Versuchen nicht, eine Störung zu beheben, können Sie den Vertrag sofort kündigen.

2.3 Häufiger Streitfall: Internetgeschwindigkeit zu langsam - Kündigungsgrund?

Eine langsame Internetgeschwindigkeit ist ärgerlich und führt oft zum Entschluss, den Vertrag zu kündigen. Allerdings müssen Sie zunächst den Grund für die langsame Verbindung identifizieren. Wenn Sie in Ihrem Haushalt alle Geräte mit WLAN verbinden, dann kann es durchaus vorkommen, dass die Geräte die mit der Geschwindigkeit versorgt sind, die Ihr Provider bis zum Hausanschluss liefert.

In diesem Fall hat der Internetanbieter alle vereinbarten Leistungen erbracht. Für die Verteilung im Haus bzw. in Ihrem häuslichen Netzwerk ist der Provider nicht mehr zuständig. Je nach Fall sind dann entweder Vermieter oder Sie selbst für die weitere Versorgung zuständig.

Nur wenn die Geschwindigkeit bis zu Ihrem Hausanschluss nachweisbar und dauerhaft deutlich weniger als die angegebene Bandbreite erreicht, ist eine Sonderkündigung möglich!

2.4 Sonderkündigungsrecht des Internets bei Umzug

Entgegen weit verbreiteter Annahme ist ein Umzug noch kein Grund, das Sonderkündigungsrecht Internet in Anspruch zu nehmen. Denn solange der Provider die gleichen Leistungen auch in der neuen Wohnung bereitstellen kann, läuft der Vertrag ganz normal weiter. Nur wenn am neuen Wohnort Internet und Telefon nicht zu den gleichen Bedingungen (Tarif, Geschwindigkeit, Hardware und Technik) möglich sind, können Sie bei Umzug außerordentlich wirksam kündigen.

Nach einem Gerichtsspruch nach Klage von Vodafone ist eine solche Kündigung aber nur mit einer 3-monatigen Frist ab Umzugstermin möglich. Wenn Sie also innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Umzug nicht kündigen und den Tarif weiterhin bezahlen, bleibt Ihr DSL-Vertrag wirksam. Damit soll verhindert werden, dass Kunden einen Umzug nur vortäuschen, um aus einem Vertrag herauszukommen. Die Bedingungen für eine Kündigung und Anbieterwechsel bei Umzug sind im §46 Telekommunikationsgesetz geregelt.

Bei einem Umzug ins Ausland gilt übrigens das Gleiche! Mehr Infos zur Kündigung des Vertrags bei Umzug ins Ausland gibt es in diesem Video:

https://www.youtube.com/watch?v=tfu829lcNEI

2.5 Todesfall: Sonderkündigung beim Ableben des Kunden

Verstirbt ein Internetnutzer, so können die Angehörigen den Internetvertrag außerordentlich kündigen. Hierfür müssen Sie den Kündigungsgrund aber durch eine Todesbescheinigung nachweisen. Befinden sich im Haushalt des Verstorbenen aber weitere volljährige Personen, besteht hier die Möglichkeit, dass der Vertrag von einem Hinterbliebenen übernommen wird.

3. Kündigung aus Kulanz

Liegt bei Ihnen keiner der gesetzlich klar geregelten Fälle vor, müssen Sie auf Kulanz seitens des DSL-Anbieters hoffen. Viele Provider zeigen sich kulant, wenn man ihnen glaubhaft erklären und nachweisen kann, dass die Fortführung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist. Ein guter Grund für Kulanz ist, wenn der Provider davon ausgehen kann, dass der Kunde nach der sofortigen Kündigung keinen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter schließen wird.

Mögliche Gründe sind:

  • Privatinsolvenz
  • Verlust der Existenzgrundlage (z.B. Geschäft geschlossen)
  • Scheidung
  • Zusammenziehen mit dem Partner bzw. mit der Partnerin in eine neue Wohnung mit bestehendem Vertrag eines Partners
  • Umzug in eine WG mit bereits vorhandenem Internetanschluss

4. Sonderkündigung Internetanschluss per Email möglich?

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Online abgeschlossene Verträge können Sie auch online wieder kündigen - bequem per Email.

Unabhängig vom Kündigungsgrund gilt für alle Kündigungen: Reichen Sie das Sonderkündigungsschreiben immer schriftlich ein.  

Um den Empfang und das wirksame Datum der Kündigung zu dokumentieren, sollten Kündigungen am besten per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Dadurch können Sie Ihr Schreiben nachverfolgen und später nachweisen, dass Ihr Kündigungsschreiben auch eingegangen ist. Alle online abgeschlossenen Verträge können außerdem auch per Email gekündigt werden. 

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Sonderkündigungsrecht Internet: Wann können Sie den DSL-Anschluss sofort kündigen?
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