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In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was sich hinter einer Abfindung verbirgt, welche Relevanz diese bei einer Kündigung hat und wie Sie die Höhe Ihrer Abfindung mit der Unterstützung eines Abfindungsrechners selbst ermitteln. Im Internet finden Sie den passenden Rechner, der Ihre Abfindung ermittelt. Zu bedenken ist außerdem, dass eine Abfindung der Lohnsteuer unterliegt.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung ist für einen Arbeitnehmer mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und dem Wegfall eines regelmäßigen Einkommens verbunden. Damit der finanzielle Verlust den ehemaligen Kollegen nicht zu hart trifft, bietet der Arbeitgeber ihm häufig eine Abfindung an. Dieser verzichtet im Gegenzug darauf, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

Was bedeutet Abfindung?

Die Abfindung ist eine Entschädigungszahlung des Arbeitgebers, die dieser zahlt, wenn das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung des Unternehmens oder der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages beendet wurde. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass ein Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Abfindung durchsetzen kann. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allenfalls wird die Zahlung ihm nach einer gerichtlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht auferlegt.  

Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer gekündigt, sollte dieser nicht auf die Zahlung einer Abfindung hoffen.

Wer kann einen Anspruch auf eine Abfindung durchsetzen?

Von dem Grundsatz, dass es sich bei der Zahlung einer Abfindung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, gibt es die folgenden Ausnahmen:

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Entschließt der Chef sich aus betriebsbedingten Gründen einen Mitarbeiter zu kündigen, steht es dem Arbeitnehmer frei, zwischen der Erhebung einer Kündigungsschutzklage und der Zahlung einer Abfindung zu wählen.

Um den Anspruch auf eine Abfindung gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, müssen aus dem Kündigungsschreiben zwei bestimmte Punkte hervorgehen: Zum einen muss der Arbeitgeber erwähnen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Außerdem muss in dem Kündigungsschreiben der Hinweis vermerkt sein, dass dem Arbeitnehmer die Zahlung der Abfindung zusteht, wenn er die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage ungenutzt verstreichen lässt. Die Frist beträgt drei Wochen. Sie beginnt, sobald der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat.  

Abfindung bei Vorliegen eines Tarifvertrages

In einigen Branchen wird die Entlohnung der Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag geregelt. Aus diesen tarifvertraglichen Regelungen kann sich eine Abfindungspflicht für den Arbeitgeber ergeben. Hier soll die Abfindungszahlung die Vereinbarung eines Sozialplans ersetzen.  

Abfindung bei Aufhebungsvertrag  

Ein Arbeitsverhältnis muss nicht zwingend durch eine Kündigung beendet werden. Vereinbaren die Parteien einen Aufhebungsvertrag, lässt sich z. B. die Kündigungsfrist umgehen. Dies kann für beide Seiten mit Vorteilen verbunden sein. So kann der Arbeitnehmer z. B. direkt nach der Unterschrift eine neue Anstellung antreten. Die Abfindungszahlung des Arbeitgebers ist auch hier nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch vereinbart werden, um den Arbeitnehmer zu einer Unterschrift zu bewegen. Danach gibt es für ihn kein Zurück mehr.  

Von welchen Faktoren hängt die Höhe der Abfindung ab?

Die Höhe der Abfindung wird in der Regel frei zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt. Hierbei können die folgenden sechs Faktoren eine Rolle spielen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Höhe des Gehalts
  • Branche und Standort des Unternehmens
  • Grund der Kündigung
  • Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers

Was Sie noch über eine Abfindung wissen sollten

Eine Abfindungszahlung gehört zu dem laufenden Arbeitslohn eines Arbeitnehmers. Dies bedeutet, dass eine Abfindung grundsätzlich in vollem Umfang der Lohnsteuer unterliegt. Ein Arbeitnehmer profitiert aber davon, dass auf die zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind.

Bei der Lohnversteuerung einer Abfindung wird die sogenannte „Fünftelregelung“ angewendet. Dies bedeutet, dass die Abfindung sich nur zu 1/5 auf die Höhe der Lohnsteuer auswirkt. Voraussetzung für die Anwendung der Fünftelregelung ist, dass die Abfindung in einem Einmalbetrag gezahlt wird und als Zahlung für entgangene Einnahmen erfolgt.      

Der Abfindungsrechner: So wird eine Abfindung berechnet

Für die Berechnung der Abfindungshöhe kommt die folgende Formel zum Einsatz:

Abfindung = (Bruttomonatsgehalts x 0,5) x Anzahl der Beschäftigungsjahre

Beispiel

Ein Arbeitnehmer war 20 Jahre für ein Unternehmen tätig. Er hat ein Bruttomonatsgehalt von 4.000 € bezogen. Seine Abfindung ermittelt sich wie folgt:

Abfindung = (4.000 € x 0,5) x 20 = 40.000 €

Das Bruttomonatsgehalt kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen. Wichtig ist, dass der Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben noch nicht vorgenommen wurde. Ein Bruttomonatsgehalt kann sich z. B. aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Grundgehalt
  • Prämien
  • Sonderzuwendungen
  • Fahrtkostenzuschüsse und andere geldwerte Vorteile
  • Sachzuwendungen (z. B. die Unterbringung des Arbeitnehmers in einer Dienstwohnung des Arbeitgebers)

Um die Höhe einer Abfindung zu ermitteln, benötigen Sie keine spezielle Software. Nutzen Sie hierfür einen Abfindungsrechner. Der Abfindungsrechner berücksichtigt alle Bestandteile des Bruttomonatslohns und wendet für die Lohnversteuerung die Fünftelregelung an.  

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Abfindung – Definition, Berechnung und Relevanz bei einer Kündigung
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