Datum: | Versicherungen

Drohne fliegt bei blauem Himmel

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch laut Gesetz handelt es sich um mehr, als nur ein ferngesteuertes Freizeit-Gadget: Es handelt sich hierbei um ein unbemanntes Flugobjekt und es besteht seit dem Jahr 2005 Versicherungspflicht. Ohne eine Drohnen-Versicherung geht also gar nichts. Aus diesem Grund haben wir für Sie mehrere Versicherungsinstitute verglichen und verraten Ihnen, worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten.

  • Regelungen für die Luftfahrt besagen: Eine Drohnen-Versicherung ist Pflicht.
  • Die Modellflugversicherung ist der Oberbegriff für Versicherungen verschiedener Flugobjekte. Eine Kategorie sind Drohnen und Copter.
  • Am wichtigsten bei der Entscheidung für die richtige Drohnen-Versicherung ist das Abwägen zwischen einer gewerblichen und privaten Drohnen-Haftpflicht.

Drohnen-Versicherung Vergleichstabelle 2019

Logo Haftpflichthelden Adam Riese Logo Getsafe Logo Versicherte Drohne.de DMFV logo DMO Logo HDI Logo Delvag Logo
versichertedrohne.de
jährlicher Beitrag
39 Euro
ab 35 Euro
ab 39 Euro
ab 33 Euro
ab 75 Euro
ab 40 Euro
ab 119 Euro
ab 130 Euro
Deckungssumme 50 Mio Euro 3 Mio Euro 15 Mio Euro 20 bis 50 Mio Euro 3 Mio Euro 3 Mio Euro 1 bis 10 Mio Euro 3 Mio Euro
Geltungsbereich privat und Nebentätigkeit privat privat privat privat privat gewerblich gewerblich
autonomes Fliegen

(way points und follow-me Modus)

(coming home und fail safe auf Sicht)

abgedeckte Länder weltweiter Schutz, inkl. USA und Kanada; Europa unbegrenzt, Rest 5 Jahre. weltweit, exkl. USA und Kanada: Europa unbegrenzt, Rest 5 Jahre weltweit, inkl. USA und Kanada: Europa unbegrenzt, Rest 5 Jahre weltweit weltweit weltweit, exkl. USA Europa; optional weltweit, exkl. USA und Kanada Europa
Anzahl versicherter Kopter 3 unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt mehrere möglich 3
Steuerer Familie und Fremde im Wissen und Willen des Halters vom Halter berechtige Personen Familie und Fremde im Wissen und Willen des Halters Halter, Partner, Kinder im Haushalt Halter Halter unbegrenzt 3 Personen, namentlich festgehalten
Foto-/ Videoflüge erlaubt

(mit Einverständnisnachweis)

(bei privater Nutzung)

Wettbewerbe
Indoorflüge

(bis 1kg)

Vermessungsflüge
landwirtschaftliche Nutzung
freies Fliegen außerhalb von Modellflufplätzen

(bis 1kg)

maximales Gewicht 5kg 5kg  5kg  5kg  5kg  5kg 25kg 25kg
Eigenanteil 150€ optional optional optional keine Angabe keine Angabe
Kündigung täglich täglich täglich monatlich 3 Monate Frist zu Ende des Kalenderjahres keine Angabe 3 Monate vor Vertragsverlängerung 3 Monate vor Vertragsverlängerung
Mindestlaufzeit keine Angabe 1  Jahr 3 Jahre (danach 1 Jahr) keine Angabe 1 Kalenderjahr keine Angabe 1 Jahr 1 Jahr
zum Angebot

1. Eine Drohnen-Versicherung ist Pflicht

Seit dem Jahr 2005 ist im Flugverkehrsgesetz die Drohnen-Versicherung als Pflichtversicherung für Drohnenpiloten verankert. Hierbei gelten auch keine Ausnahmen: Egal ob Quadrocopter, Copter, Multicopter, UAV oder Hektacopter - Sie müssen eine Versicherung abschließen. Auch die Annahme, dass Drohnen unter 5 kg nicht versichert werden müssen, ist falsch. Die Drohnen-Versicherung soll dazu dienen, Sie bei Personen- und Sachschäden durch Ihre Drohne zu schützen. 

Info: Der Versicherungspflicht sind die lediglich entbunden, wenn Sie die Drohne in eigenen, verschlossenen Räumen fliegen.

Drohne fliegt, Häuser im Hintergrund

Eine Drohnen-Versicherung ist für jeden Pflicht.

Drohnen-Haftpflichtversicherungen bieten meist doppelten Schutz: So unterscheidet man zwischen der Verschuldungshaftung und Gefährdungshaftung. Bei ersterem handelt es sich um selbst verschuldete Fehler (Pilotenfehler), letzteres bezieht sich auf Schäden ohne eigene Schuld. Davon spricht man, wenn z.B. ein Greifvogel Ihre Drohne angreift und zum Absturz bringt. Auch ein Windstoß kann verheerende Folgen haben, aber auch in diesem Fall greift die Versicherung.

1.1. Sie können Ihre Drohne über die Privat-Hausratversicherung mitversichern

Eine Möglichkeit ist es, die Hausratversicherung entsprechend zu erweitern.  Allianz, DMO, Gothaer und die DEVK bieten entsprechende Tarife an, bei denen Sie Ihre Hausratverischerung anpassen können. Eventuell sind Drohnen auch bereits in Ihrer Versicherung integriert. Bei drei Anbietern aus unserem Vergleich handelt es sich um einen Zusatzbaustein zur normalen Haftpflicht. So bieten getsafe und Haftpflichthelden zusätzliche Drohnen-Versicherungen an.

Hinweis: Der Vorteil an der Versicherung der Drohne über die normale Privathaftpflicht ist, dass Ihr Partner und Ihre Kinder in der Regel direkt mitversichert sind, falls sie auch mal Pilot sein wollen.

Jedoch kann es sein, dass Ihre Haftpflichtversicherung keinen Zusatz-Baustein für Drohnen anbieten oder Ihr Tarif neu berechnet wird. So wird die Versicherung dann schnell mal teurer als Sie sein muss und eine günstige Drohnen-Versicherung bei einem anderen Anbieter lohnt sich mehr.

1.2. Sie können auch eine Kaskoversicherung für Ihre Drohne abschließen

Kaputte Drohne auf zerstörter Autofrontscheibe

Um Schäden durch und an der Drohne zu versichern, lohnt sich zu der Drohnen-Haftpflicht eine Drohnen-Kaskoversicherung.

Beachten Sie, dass es sich bei allen Versicherungen aus unserem Vergleich um Haftpflichversicherungen handelt. Das bedeutet, es werden nur die Schäden abgedeckt, die Ihre Drohne verursacht. Für Schäden an der Drohne hingegen müssen Sie selbst aufkommen oder eine Kaskoversicherung muss her.

Diese lohnen sich doch meistens erst bei einer teureren Drohne. Im Normalfall erhalten Sie im ersten Jahr nach dem Kauf sogar den Neuwert des Geräts erstattet. Später rechnet man mit dem Zeitwert.

2. Die Frage nach dem Geltungsbereich: gewerbliche oder private Nutzung

Zunächst sollten Sie sich darüber klar sein, wie Sie Ihre Drohne nutzen möchten. Handelt es sich nur um ein Hobby, reicht natürlich eine private Drohnen-Versicherung. Wollen Sie das Gerät hingegen gewerblich nutzen, muss auch der entsprechende Tarif her.

Die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Drohnen-Versicherungen machen sich im Anwendungsbereich bemerkbar. Nutzen Sie Ihre Drohne privat können Sie damit in der Regel Foto-/ Videoflüge machen, an Wettbewerben teilnehmen, Indoorflüge veranstalten und außerhalb des Modellfugplatzes auf unbebautem Gebiet Ihren Spaß haben. Bei einer gewerblichen Versicherung für die Drohne haben Sie weitaus mehr Möglichkeiten. Gestattet sind:

  • Film- und Fotoflüge
  • Inspektionsflüge
  • Vorführ- und Demonstrationsflüge
  • Vermessungsflüge
  • Forschungsflüge
  • Schulungsflüge
  • landwirtschaftliche Flüge

Hinweis: Personen, die die Drohne privat und gewerblich Nutzen möchten, brauchen nur eine Versicherung. In den gewerblichen Drohnen-Versicherungen ist die private Nutzung in der Regel inklusive.

Bei der Drohnen-Versicherung von Haftpflichthelden können Sie auch Aufnahmen Ihrer Drohne gewerblich nutzen. Betreiben Sie zum Beispiel einen YouTube-Kanal oder einen kommerziellen Blog dürfen Sie bis zu 200.000€ Umsatz und 6.000€ Gewinn jährlich erzielen, ohne eine gewerbliche Drohnen-Versicherung abzuschließen.

3. Das müssen Sie als Drohnenpilot beachten

Drohne fliegt über Feld

Sie dürfen Drohnen nur über unbebautem Gebiet fliegen.

Nach dem Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung kommt es im Schadensfall nur dann zu Zahlungen, wenn Sie Ihre Pflichten als Drohnenpilot eingehalten haben. Die Vorgaben, die beim Fliegen einer Drohne zu beachten sind, sind in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums festgehalten. So dürfen nur unbemannte Gebiete überflogen werden, Sie müssen sich von Flughafenzäunen mindestens 1,5 Kilometer entfernt aufhalten und dürfen nicht höher als 100 Meter fliegen.

Wiegt Ihre Drohne mehr als 250 Gramm, muss an ihr eine feuerfeste Plakette mit dem Halternamen befestigt sein. Sollte Ihre Drohne schwerer als 2 Kilogramm sein, müssen Sie einen Kenntnisnachweis erbringen bzw. einen Drohnenführerschein vorweisen.

Keinen Versicherungsschutz haben Sie, wenn Sie...

  • außer Sichtweite fliegen. Auch technische Hilfsmittel, wie Nachtsichtgeräte oder Ferngläser ändern nichts an der Fahrlässigkeit im Schadensfall.
  • in verbotenen Flugzonen fliegen. Dazu zählen: Menschenmassen, Industrieanlagen, Unglücksstellen, fremder Privatgrund, das Berliner Regierungsviertel, Kraftwerke und Krankenhäuser.
  • unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
  • vorsätzlich handeln, also mit Absicht Schäden verursachen. Im Falle der Fahrlässigkeit zahlen die Versicherungen oft. Bei grober Fahrlässigkeit kann es zu Streitigkeiten kommen.

3.1. Andere Piloten sind meistens erlaubt

Darf ein Freund oder eine Freundin die Drohne fliegen und es kommt zum Schaden, ist das erstmal kein Grund zur Panik. Bei den Haftpflichhelden, Adam Riese und getsafe müssen Sie sich gar keine Gedanken machen. Diese Versicherungen zahlen auch, wenn Freunde, Bekannte oder Fremde Piloten den Schaden verursacht haben. Versichertedrohne.de greift Ihnen dann unter die Arme, wenn es sich um den Partner oder Kinder handelt, die im selben Haushalt leben - also bei Mitgliedern der gemeinsamen Haftpflichtversicherung.

Bei der DMFV sowie dem DMO sollten Sie Ihre Drohne besser nicht in andere Hände geben. Diese zahlen nur, wenn der Halter den Schaden verursacht. Bei Delvag müssen die Piloten eingetragen werden (maximal drei). Verursacht eine dritte Person den Schaden, bekommen Sie auch hier kein Geld.

3.2. Der Versicherungsschutz im Ausland

Person fliegt Drohne auf Berg

Der Versicherungsschutz im Ausland ist kein Problem.

Selbstverständlich können Sie Ihre Drohne auch im Ausland nutzen und Versicherungsschutz genießen. Alle Versicherungen, außer Delvag, bieten einen weltweiten Schutz an. Jedoch sind hierbei die USA, US-Territorien und Kanada ausgenommen. Nur die Versicherung der Haftpflichthelden und getsafe greifen auch in den Vereinigten Staaten und ihrem nördlichen Nachbarn. Zudem ist der Einsatz der Drohne im Ausland auf 5 Jahre beschränkt. Sollten Sie sich also dauerhaft im Ausland aufhalten, lohnt sich eine Versicherung vor Ort mehr.

Damit beim Unfall im Ausland die Versicherung auch zahlt, müssen Sie sich auch hier an die vorgeschriebenen Regelungen halten. Es gilt die Regel: Sind die Vorgaben für das Fliegen von Drohnen im Ausland strenger, halten Sie sich an diese. Sollten manche Regelungen lockerer sein, als in Deutschland, also dürfen Sie sich zum Beispiel Flughafenzäunen bis auf 500 Meter nähern, halten Sie sich besser an die deutschen Regelungen. Andernfalls kann es zu Streitigkeiten und Zahlungsverweigerungen seitens der Versicherung kommen.

4. Mindestlaufzeit und Kündigung sind unterschiedlich

Eintrag im Kalender: Vertrag kündigen!

Denken Sie früh genug daran, Ihren Vertrag zu kündigen.

Wollen Sie Ihre Drohnenversicherung kündigen und in eine andere günstige Drohnen-Versicherung wechseln, müssen Sie die vertraglich vorgeschrieben Fristen einhalten. Für gewöhnlich beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Bei getsafe können Sie sogar einen 3-Jahres-Vertrag abschließen und erhalten dafür einen Rabatt. In dem Fall müssen Sie jedoch drei Monate vor der automatischen Verlängerung an die Kündigung denken. Entscheiden Sie sich bei getsafe für eine geringere Vertragslaufzeit, können Sie täglich kündigen, genauso wie bei Haftpflichthelden. Bei Adam Riese können Sie täglich kündigen, bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr.

Bei DMFV, HDI und Delvag müssen Sie drei Monate im voraus an die Kündigung denken, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch. Einen Kompromiss bietet versichertedrohne.de an, hier können Sie monatlich kündigen.

Noch vor Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie kündigen, wenn:

  • ein Schaden kompensiert wurde.
  • das Versicherungsrisiko weggefallen ist - also Sie Ihre Drohne nicht mehr besitzen.

34 Bewertungen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne Ø 4,47
Drohnen-Versicherung: Vergleich der Drohnen-Haftpflicht
Loading...

Hinterlasse eine Antwort

(wird nicht veröffentlicht)

Nutzungsrichtlinien beachten