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Fotografie ist ein teures Hobby, deshalb ist es umso wichtiger, mit der Kamera und dem zugehörigen Equipment sorgfältig umzugehen. Bei Schäden, die zum Beispiel durch das Runterfallen des teures Fotoapparats entstehen, soll eine Kamera-Versicherung Abhilfe leisten. Doch ab wann lohnt sich der zusätzliche Versicherungsschutz? In unserem Vergleich haben wir mehrere Kamera-Versicherungen für Sie vergleichen und beraten Sie, in welchem Fall eine Geräteversicherung notwendig ist.

Kamera-Versicherung im Vergleich 2019

  • Wollen Sie Ihre Kameraausrüstung besonders schützen, lohnt sich eine zusätzliche Kamera-Versicherung.
  • Die Versicherung der Digitalkamera lohnt sich oft nur bei teuren Geräten oder wenn Sie viel unterwegs sind.
  • Bevor Sie eine Kamera-Versicherung abschließen, sollten Sie sich informieren, welche Schäden von Ihren anderen Versicherungen übernommen werden, wie der Hausratversicherung oder der Reisegepäckversicherung.

1. Die Hausratversicherung übernimmt auch Schäden

Frau hält Fotoapparat draußen

Die Hausratversicherung greift auch unterwegs, deckt jedoch nicht viele Schadens-Ursachen ab.

Bevor Sie sich für eine zusätzliche Kamera-Versicherung entscheiden, sollten Sie erstmal abklären, welche Schäden bereits die Hausratversicherung bei einer Kamera übernimmt. Diese greift nämlich auch unterwegs oder wenn Sie die Kamera in Ihrem Auto dabei haben. Problematisch wird es dann erst bei der Versicherungssumme im Schadensfall. Die Hausratversicherung zahlt nämlich im Normalfall lediglich einen bestimmten Anteil des Geräts. Auch greift die Hausrat nicht bei einfachem Diebstahl, Fallenlassen oder Schäden durch falsche Bedienung.

Deswegen erscheint die Fotoapparate-Versicherung für viele Fotografen lukrativer. Jedoch gilt das nicht für jedes Gerät. Unserer Vergleich ergab, dass erst bei teureren Geräten, ab einem Wert von 1000 bis 1500 Euro eine Zusatzversicherung sinnvoll ist. Haben Sie eine günstige GoPro für wenige hundert Euro oder eine gebrauchte Spiegelreflexkamera, übersteigt der Versicherungsbeitrag schnell den Kaufwert der Kamera.

2. Die Leistungen einer Kamera-Versicherung

Gewährleistungspflicht vs. Herstellergarantie

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht umfasst die ersten 24 Monate nach dem Neukauf des Geräts. Diese greift bei Schäden, die ohne eigenes Zutun entstanden sind. Die Herstellergarantie hingegen ist in Länge und Umfang individuell gestaltet. Meist bezieht sich diese auf Materialschäden oder andere Fehler, die durch den Hersteller entstanden sind.

Wollen Sie sich eine zusätzliche Kamera-Versicherung zulegen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsleistungen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Alle Versicherungen aus unserem Vergleich leisten Schadensersatz bei Schäden durch:

    • Brand,
    • Explosionen,
    • Kurzschluss,
    • Überspannung,
    • Flüssigkeit,
    • falsche Bedienung sowie bei
    • Bruch- und Sturzschäden.

Die Versicherungsunternehmen Assona und Friendsurance kommen auch für Material- und Konstruktionsfehler auf, sollte die Herstellergarantie abgelaufen sein und die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht mehr greifen.

Die Geräteversicherung greift hingegen nicht in Fällen von...

  • grober Fahrlässigkeit,
  • Schäden durch Vorsatz,
  • Liegen lassen oder Verlieren des Geräts,
  • witterungsbedingen Schäden,
  • unautorisierten Reparaturen,
  • Softwareschäden,
  • Verschleißschäden

Hinweis: Zu den Verschleißschäden zählen keine Schäden an Objektiv oder Linse, die die Benutzung beeinträchtigen. Diese werden versichert. Der Akku hingegen ist ein typisches Verschleißteil. Nur bei Assona und Onlineversicherung.de ist er mitversichert.

3. Der Versicherungswert unterscheidet sich

Wenn Versicherung für die Kamera abschließen, kann es im Schadensfall zu einer der folgenden drei Ersatzleistungen kommen:

  • Es erfolgt eine Reparatur des Schadens.
  • Sie erhalten eine gebrauchte Kamera.
  • Sie bekommen eine neue Kamera.
kaputte Kamera auf dem Boden

Inwiefern der Schadensersatz erfolgt, hängt von der Versicherung ab.

Dies hängt davon ab, ob die Versicherung einen Neuwertersatz leistet oder nur den Zeitwert versichert. Bei Ersterem beläuft sich der Betrag im Schadensfall auf den, der nötig ist, um die Kamera im neuwertigen Zustand in gleicher Art und Güte zu reparieren oder ersetzen. Das bedeutet konkret, dass Sie entweder eine normale Reparatur erhalten oder der Kameraersatz die selben Funktionen und Qualitätsmerkmale ausweisen muss.

Richtet man sich hingegen nach dem Zeitwert, werden Alter und Abnutzung der Kamera zum Schadenszeitpunkt mit einbezogen. Somit erhalten Sie nur einen gewissen Prozentsatz des Ursprungspreises zurück. Dieser verändert sich im Laufe der Jahre. Ist die Kamera noch sehr neu und es kommt zum Schaden, wird die Versicherung mehr zahlen, als nach vier Jahren.

4. Vorsicht beim Diebstahlschutz

Eine Person versucht das Schloss an einem Fahrzeug aufzubrechen

Beim Diebstahl aus dem Auto muss das Fahrzeug verschlossen sein. Das Gerät darf nicht sichtbar sein.

Selbstverständlich können auch Diebstahl und Raub der Fotokamera mitversichert werden. Entweder ist diese Leistung schon automatisch enthalten oder die Option muss extra hingebucht werden. Jedoch ergab der Vergleich, dass der extra Diebstahlschutz die Versicherung um 30% teurer machen kann. Somit lohnt sich diese Option vor allem für Personen, die oft mit Ihrer Kamera unterwegs sind, wie z.B. für Berufsfotografen oder Blogger.

Außerdem sollten Sie bei Abschluss einer Diebstahlversicherung für die Kamera das Kleingedruckte lesen. Die Versicherungsunternehmen greifen nämlich nur, wenn das Gerät stets im persönlichem Gewahrsam war, sodass die Abwehr des Diebstahlversuchs jederzeit möglich ist. Wird aus der offenen Handtasche geklaut oder war das Gerät unbeaufsichtigt, greift die Versicherung nicht.

Zu Streitfällen kommt es in Situationen wie der Klau in einer überfüllten U-Bahn. Auch wenn Sie die Kamera in Ihrem verschlossenen Rucksack auf dem Rücken trugen, kann die Versicherung die Zahlungen verweigern. Mit persönlichem Gewahrsam ist nämlich ein stetiger Blick- und Körperkontakt zum Gerät gemeint. Außerdem plädieren die meisten Unternehmen in solchen Fällen auf eine besondere Achtsamkeit des Versicherten.

Wird Ihre Kamera aus dem Auto geklaut, zahlt die Kamera-Versicherung nur, wenn es verschlossen war und das Gerät nicht ersichtlich war, wie etwa im Handschuhfach oder Kofferraum.

Achtung: Bei Raub oder Diebstahl müssen Sie umgehend die Polizei informieren und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ansonsten kann die Versicherung nicht zahlen.

5. Auslandsurlaube und Camping werden mitversichert

vier Zelte am See

Manche Dienstleister versichert auch Diebstahl aus dem Zelt oder Wohnwagen mit.

Für viele Leute ist die Versicherung für die Fotoausrüstung im Urlaub von besonderer Bedeutung. Unser Vergleich ergab, dass alle Unternehmen auch im Ausland greifen - und das weltweit. Ausgenommen sind lediglich Kriegs- und Krisengebiete.

Aber auch  hier gilt es, sich vorher noch einmal genau zu informieren. Passt Ihre Kamera zum Beispiel nicht ins Handgepäck, sollten Sie prüfen, ob auch im Stauraum des Flugzeugs bzw. auf dem Weg dorthin, durch die Beförderung Dritter die Versicherung greift. In so einem Fall kann auch eine Reisegepäckversicherung aushelfen, jedoch übernimmt diese nur 50% vom Zeitwert des Geräts.

Auch bei einem Diebstahl aus dem Hotelzimmer stellen sich viele Versicherungen quer, da es mehr als einen Schlüssel gab, auch wenn der Raum verschlossen war.

Sind Sie Freund vom Campen oder Zelten, sollten Sie auch hier vorher schauen, ob Diebstähle aus dem Zelt versichert sind. Hier bietet sich „Pöppings Fotografenversicherung“ vom Dienstleister Fotoversicherung.com an.

Tipp: Manche Versicherungen bieten auch extra Tarife für den Urlaub an, falls Sie die Fotokamera nicht das ganze Jahr versichern wollen.

6. Wichtige Fragen und Antworten

Wann sollte man eine Kamera-Versicherung abschließen?

Am besten sollten Sie die Versicherung für Ihre Fotoausrüstung so früh wie möglich nach dem Kauf abschließen. Andernfalls kann es zu Wartezeiten von mehreren Wochen kommen, bevor der Versicherungsschutz greift. Wenn Sie die Kamera erst nach dem entstandenen Schaden versichern, handelt es sich um Versicherungsbetrug.

Was passiert, wenn ein Freund meine Kamera fallen lässt oder anderweitig beschädigt?

In diesem Fall greift die Haftpflicht des Freundes. Wenn Sie einen Schaden am eigenen Gerät verursachen, greift Ihre Haftpflicht nicht.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Auch hier gilt es, bei den Versicherungsunternehmen direkt anzufragen. Manche Versicherungen leisten Schadensersatz ohne Selbstbeteiligung. Bei anderen hingegen lassen sich die Beträge reduzieren, wenn man einen gewissen Selbstbehalt angibt.

Wann kann ich die Versicherung kündigen?

Hier unterscheiden sich die Anbieter enorm. Friendsurance bietet es seinen Kunden an, täglich zu kündigen. Andere Anbieter haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. In anderen Fällen muss man drei Monate im voraus kündigen, bevor sich die Versicherung automatisch verlängert.

Wie seriös sind die Versicherungsunternehmen?

Hinter den Versicherungen die wir verglichen haben, stecken namenhafte Partnerversicherungen. So ist z.B. Ergo Partner bei Onlineversicherung.de.

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Kamera-Versicherung: Ab wann sich der Schutz lohnt
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