Das Recht auf schnelles Internet ist seit Dezember 2021 gesetzlich verankert, dennoch haben etwa 1,8 Millionen Adressen in Deutschland weniger als 10 Megabit pro Sekunde im Download oder sind komplett offline. Wir finden das erstaunlich, besonders wenn man bedenkt, dass jeder bundesdeutsche Haushalt eigentlich einen Anspruch auf eine Mindestversorgung hat.
Tatsächlich ist das Internet in Deutschland zwar kein offizielles Grundrecht, aber die Bundesnetzagentur hat klare Mindestgeschwindigkeiten festgelegt: aktuell 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden. Ab Dezember 2024 sollen diese Werte sogar auf 15 MBit/s beim Download und 5 MBit/s beim Upload steigen. Trotz dieser klaren Regelung und tausender Anfragen wurde in den vergangenen zwei Jahren nur ein einziger Fall erfolgreich bearbeitet. In diesem Artikel erklären wir, was das Recht auf Internet wirklich bedeutet und wie Sie Ihre Ansprüche bei der Bundesnetzagentur geltend machen können.
Inhalt
Warum das Recht auf Internet heute so wichtig ist
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der Zugang zum Internet längst kein Luxus mehr – er ist eine Notwendigkeit. Die Bedeutung des Rechts auf schnelles Internet geht weit über den reinen Konsum von Medien hinaus und betrifft nahezu alle Lebensbereiche.
Digitale Teilhabe als gesellschaftliches Ziel
Digitale Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen an einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft teilhaben und sich beteiligen können – unabhängig von ihrer Bildung, technischen Fähigkeiten oder anderen potenziellen Barrieren. Diese Teilhabe ist kein optionales Extra, sondern ein gesellschaftliches Ziel: Digitale Teilhabe ist gesellschaftliche Teilhabe!
Laut einer aktuellen Umfrage wünschen sich 68 Prozent der Menschen in Deutschland mehr Zugang zur digitalen Welt, wobei dieser Wunsch altersunabhängig stark ausgeprägt ist. Allerdings gibt es immer noch zu viele Menschen, die digital abgehängt sind oder sich unsicher im Umgang mit digitalen Medien fühlen.
Besonders problematisch: Die digitale Spaltung verläuft entlang der Faktoren Alter, Bildungsgrad und Haushaltsnettoeinkommen. Während für vier von zehn Befragten die Nutzung des Internets noch wichtiger geworden ist, messen ältere Menschen der Internetnutzung weniger Bedeutung bei. Zudem schätzen Personen mit schlechter Bonität ihre Situation zusätzlich erschwert ein, da sie oft keinen Zugang zu Vertragsangeboten erhalten und auf teurere Prepaid-Optionen ausweichen müssen, was ihre finanzielle Lage weiter belastet.
Stadt-Land-Gefälle bei der Versorgung
Das Recht auf schnelles Internet stößt in Deutschland auf ein hartnäckiges Problem: die ungleiche Verteilung der Infrastruktur zwischen Stadt und Land. In Städten und deren Umland ist das stationäre Internet oft nicht nur schneller als in ländlichen Regionen, sondern auch günstiger.
Während in Großstädten wie Frankenthal (95,7 Prozent), Ludwigshafen (95,6 Prozent) oder Mainz (90,7 Prozent) die meisten Haushalte eine Gigabit-Bandbreite nutzen können, sieht die Situation in ländlichen Gebieten dramatisch anders aus. In vielen Landkreisen kann nicht einmal jeder zweite Haushalt auf schnelles Internet zugreifen. Die Breitbandabdeckung in deutschen Städten liegt vielerorts bereits über 90 Prozent, während einige ländliche Gebiete noch immer unter 10 Prozent liegen.
Tatsächlich ist der Wohnort immer noch eine entscheidende Komponente für die Bandbreite und damit die Qualität des Internetanschlusses. Dieser „Digital Divide“ verstärkt bereits bestehende strukturelle Nachteile ländlicher Regionen und macht das Recht auf schnelles Internet zu einer Frage der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Zunehmende Internetnutzung im Alltag
Die Notwendigkeit eines Rechts auf schnelles Internet wird besonders deutlich, wenn man die alltägliche Nutzung betrachtet:
- 96 Prozent der deutschen Bevölkerung nutzen das Internet
- 67 Prozent verwenden Online-Banking – ein neuer Höchstwert
- 83 Prozent kaufen online ein
- 58 Prozent sind in sozialen Netzwerken aktiv
Die tägliche Internetnutzungsdauer beträgt mittlerweile durchschnittlich 322 Minuten – das sind über fünf Stunden täglich. Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei Kindern: 54 Prozent der Kinder, die online sind, nutzen das Internet täglich – ein Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2022. Bei den 8- bis 9-Jährigen hat sich der Anteil der täglichen Nutzung innerhalb von zwei Jahren sogar fast verdoppelt.
In den Altersgruppen von 14 bis 59 Jahren liegt der Anteil der Internetnutzer bei nahezu 100 Prozent. Selbst unter den 60- bis 69-Jährigen sind 96 Prozent online, in der Generation 70+ immerhin noch 76 Prozent. Dennoch gibt es weiterhin etwa sechs Prozent „Offliner“ in Deutschland – Menschen, die das Internet überhaupt nicht nutzen.
Das Recht auf schnelles Internet bedeutet daher nicht nur technischen Fortschritt, sondern sichert die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben. In einer Zeit, in der digitale Kompetenzen unerlässlich für den beruflichen Erfolg sind und in fast allen Branchen gefragt werden, wird der Zugang zum Internet zu einer Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe.
Was Sie laut Gesetz erwarten dürfen
Gesetzlich verankert und klar definiert: Seit Dezember 2021 haben Sie in Deutschland einen rechtlichen Anspruch auf eine Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Welche Leistungen können Sie einfordern und was ändert sich in naher Zukunft? Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Fakten.
Recht auf Internet laut TKG und TKMV
Der gesetzliche Anspruch auf Internetversorgung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert und wurde am 1. Dezember 2021 eingeführt. Dieser Anspruch umfasst zwei zentrale Komponenten: einen Sprachkommunikationsdienst (Telefonie) und einen Internetzugangsdienst für „angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“. Dieses Recht gilt sowohl für Ihre Hauptwohnung als auch für Ihren Geschäftsort.
Die genauen technischen Anforderungen werden in der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) festgelegt. Diese Verordnung basiert auf der EU-Richtlinie 2018/1972, die einen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation etabliert. Wichtig zu wissen: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen leitungsgebundenen Anschluss. Die Versorgung darf auch drahtlos erfolgen, solange die Mindestanforderungen erfüllt werden.
Welche Mindestwerte gelten aktuell
Die Bundesnetzagentur hat klare Werte festgelegt, die Ihren Internetanschluss als ausreichend definieren. Aktuell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Download: mindestens 15,0 Megabit pro Sekunde
- Upload: mindestens 5,0 Megabit pro Sekunde[73]
- Latenz: höchstens 150 Millisekunden[73]
Für die reine Telefonie sind die Anforderungen geringer: Hier reichen 64 Kilobit pro Sekunde im Down- und Upload sowie ebenfalls eine maximale Latenz von 150 Millisekunden aus.
Besonders wichtig: Die Grundversorgung muss zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Dieser liegt aktuell bei etwa 35 Euro pro Monat. Der Preis orientiert sich an der allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Telekommunikationsdienste. Allerdings haben Personen mit schlechter Bonität oft keinen Zugang zu regulären Vertragsangeboten und müssen auf teurere Prepaid-Optionen ausweichen, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belasten kann.
Was sich ab Dezember 2024 ändert
Die Bundesnetzagentur überprüft die Mindestanforderungen regelmäßig. Bis zum 30. Dezember 2024 galten niedrigere Werte: 10 Megabit pro Sekunde im Download und lediglich 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload. Die Anhebung auf 15 MBit/s Download und insbesondere auf 5 MBit/s Upload ist eine erhebliche Verbesserung.
Diese Anpassung wurde vom Digitalausschuss des Bundestages am 3. Juli 2024 beschlossen. Grund für die Erhöhung ist die Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit: Die verbesserten Werte sollen insbesondere Mehrpersonenhaushalten zugutekommen, die gleichzeitig auf das Internet zugreifen – etwa bei Videokonferenzen, Online-Learning oder der parallelen Nutzung mehrerer Endgeräte[102].
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, vergleicht die Mindestversorgung treffend mit dem Mindestlohn: „Die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen“. Durch die Anpassung der Upload-Rate ist übrigens auch die bislang verbreitete ADSL-Technologie nicht mehr ausreichend.
Darüber hinaus gibt es weitere rechtliche Änderungen, die jedoch einen anderen Bereich betreffen: Ab dem 13. Dezember 2024 treten neue Vorgaben zur Produktsicherheit in Kraft, die sich aus der EU-Verordnung 2023/988 ergeben. Diese haben zwar keinen direkten Einfluss auf Ihr Recht auf schnelles Internet, zeigen aber, dass der Dezember 2024 allgemein ein wichtiger Monat für verbraucherschützende Regelungen ist.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Internetgeschwindigkeit unter den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Wie genau dieser Prozess abläuft und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erkläre ich im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Wie die Bundesnetzagentur Ihnen helfen kann
Wenn Ihre Internetverbindung die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt, kommt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ins Spiel. Seit 2022 haben etwa 5.500 Bürgerinnen und Bürger versucht, ihr Recht auf schnelles Internet durchzusetzen. Doch wie funktioniert dieser Prozess genau?
Rolle der BNetzA bei Unterversorgung
Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Instanz für die Durchsetzung Ihres Rechts auf angemessene Internetversorgung. Ihre Hauptaufgabe: Sie muss zunächst eine Unterversorgung sowie einen tatsächlichen Bedarf feststellen. Ein Haushalt gilt als unterversorgt, wenn die Grundversorgung weder aktuell verfügbar ist noch in absehbarer Zeit bereitgestellt wird – und zwar zu einem erschwinglichen Preis.
Besonders wichtig ist dabei: Personen mit schlechter Bonität haben oft zusätzliche Hürden zu überwinden, da sie häufig keinen Zugang zu regulären Vertragsangeboten erhalten und auf teurere Prepaid-Optionen ausweichen müssen. Dies verschärft ihre finanzielle Situation weiter und schränkt den Zugang zu angemessener Internetversorgung ein.
Im März 2024 hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte: „Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell. Jedes hat das Recht auf eine angemessene Versorgung“.
Wie Anbieter verpflichtet werden
Nach der offiziellen Feststellung einer Unterversorgung läuft ein strukturiertes Verfahren ab:
- Alle Telekommunikationsanbieter erhalten einen Monat Zeit, um freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten.
- Meldet sich kein Unternehmen, nimmt die Bundesnetzagentur mit potenziellen Anbietern Kontakt auf.
- Innerhalb von höchstens vier Monaten verpflichtet die Behörde dann ein oder mehrere Unternehmen zur Versorgung.
Bei der Auswahl der zu verpflichtenden Anbieter berücksichtigt die BNetzA sowohl Betreiber leitungsgebundener Netze als auch Anbieter für Internet per Mobilfunk oder Satellit. Ausschlaggebend ist, welches Unternehmen am besten geeignet ist, den betroffenen Haushalt zu versorgen.
Was passiert nach der Feststellung
Nachdem ein Anbieter verpflichtet wurde, beginnt die praktische Umsetzung:
- Die verpflichteten Anbieter müssen spätestens nach drei Monaten mit der Schaffung der technischen Voraussetzungen beginnen.
- Das Mindestangebot muss dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen.
- Der gesamte Prozess kann somit bis zu 13 Monate dauern – von der ersten Beschwerde bis zum funktionierenden Anschluss.
Zudem muss der verpflichtete Anbieter die Versorgung zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis anbieten. Die Bundesnetzagentur hat diesen Preis auf etwa 30 Euro pro Monat festgelegt. Allerdings haben die verpflichteten Unternehmen die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen.
Obwohl tausende Anfragen eingegangen sind, führten bislang nur etwa 30 Fälle zu einer offiziellen „Unterversorgungsfeststellung“. In nur vier Fällen musste die Bundesnetzagentur tatsächlich einen Internetanbieter verpflichten. Dies liegt häufig daran, dass bei vielen Antragstellern die Versorgung besser war als angenommen oder ein Ausbau bereits geplant war.
So stellen Sie einen Antrag auf Mindestversorgung
Sie haben keinen ausreichenden Internetzugang? Der Weg zum Recht auf schnelles Internet führt über die Bundesnetzagentur. Seit Juni 2022 können Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Internetversorgung direkt beantragen. Allerdings gibt es bis heute nur wenige erfolgreiche Fälle – bei über 4.000 Eingaben wurde lediglich ein Anbieter zur Versorgung verpflichtet. Damit Ihr Antrag Erfolg hat, müssen Sie bestimmte Punkte beachten.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Zunächst muss nachweisbar sein, dass Sie aktuell keine ausreichende Internetversorgung haben und kein Anbieter Ihnen eine Versorgung in absehbarer Zeit in Aussicht stellt. Sie müssen zudem bestätigen, dass Sie bereits umfassend geprüft haben, ob Sie nicht regulär einen Vertrag über die Versorgung abschließen können. Wichtig: Der Anspruch besteht nicht direkt gegenüber den Telekommunikationsanbietern, sondern gegenüber dem Staat.
Besonders für Personen mit schlechter Bonität ist dieses Verfahren relevant. Negative Bonitätsmerkmale dürfen nämlich kein Grund sein, Ihnen den Zugang zum Internet zu verwehren, da das Recht auf Internetversorgung für alle Bürger ohne Ausnahme gilt.
Wie Sie das Kontaktformular nutzen
Die Bundesnetzagentur hat ein überarbeitetes Kontaktformular auf ihrer Webseite bereitgestellt. Unter dem Reiter „Voraussetzungen“ müssen Sie bestätigen, dass Sie eine Mindestversorgung mit aktuell 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload bei einer Latenz von 150 Millisekunden erhalten möchten. Außerdem müssen Sie sich mit einem „erschwinglichen Preis“ von etwa 30 Euro pro Monat einverstanden erklären.
Beim Ausfüllen sollten Sie möglichst genaue Angaben machen und alle relevanten Unterlagen beifügen, wie Messprotokolle oder Ablehnungsschreiben von Anbietern.
Wie lange der Prozess dauert
Nach Eingang Ihrer Beschwerde beginnt ein mehrstufiges Verfahren:
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Angaben (bis zu 2 Monate)
- Bei festgestellter Unterversorgung haben Anbieter einen Monat Zeit für freiwillige Angebote
- Ohne freiwilliges Angebot verpflichtet die Behörde innerhalb von 5 Monaten einen Anbieter
- Der verpflichtete Anbieter muss innerhalb von 3 Monaten mit der Umsetzung beginnen
- Das Mindestangebot muss innerhalb weiterer 3 Monate bereitstehen
Von der ersten Beschwerde bis zum funktionierenden Anschluss können daher bis zu 13 Monate vergehen.
Was Sie bei Ablehnung tun können
Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Wenn die Ablehnung einen Bescheid darstellt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Enthält die Ablehnung keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Nach erfolglosem Widerspruch können Sie vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Hilfsweise können Sie sich auch an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) wenden, der zwischen Ihnen und der Behörde vermitteln kann.
Was noch verbessert werden muss
Trotz des verankerten Rechts auf schnelles Internet offenbaren sich in der Praxis erhebliche Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Von über 4.000 Anträgen bei der Bundesnetzagentur führte bis Oktober 2023 nur ein einziger Fall zur Verpflichtung eines Anbieters.
Kritik von Verbraucherschützern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bezeichnet das Recht auf Internet als „Papiertiger ohne Wirkung“. Statt der festgelegten 15 MBit/s forderten Verbraucherschützer mindestens 30 MBit/s im Download. Zudem müsse die Grundversorgung für alle erschwinglich sein – vor allem für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders problematisch: Personen mit schlechter Bonität erhalten oft keinen Zugang zu regulären Vertragsangeboten und müssen auf teurere Prepaid-Optionen zurückgreifen, was ihre finanzielle Situation zusätzlich belastet.
Probleme bei der Umsetzung in der Praxis
Das Beschwerdeverfahren gilt als übermäßig bürokratisch. Die Bundesnetzagentur führt umfangreiche Amtsermittlungen durch, kommuniziert mit Gemeinden und Telekommunikationsunternehmen und beauftragt bei Bedarf den Prüf- und Messdienst für Vor-Ort-Messungen. Dadurch kann der gesamte Prozess bis zu 13 Monate dauern. Besonders kritisch: Die Unterversorgung muss nicht nur „tatsächlich“, sondern auch „im rechtlichen Sinne“ vorliegen.
Forderungen nach mehr Transparenz und Information
Verbraucher berichten, dass sie die Berechnung von Minderungsbeträgen bei mangelhaften Internetanschlüssen nicht nachvollziehen können. Der vzbv fordert daher verbindliche Leitlinien für die Berechnung. Falls angemessene Minderungsansprüche nicht durchsetzbar bleiben, plädieren Verbraucherschützer für pauschalisierten Schadensersatz. Außerdem bemängeln sie die unzureichende Umsetzung von Kundenschutzrechten im Telekommunikationsgesetz.
Warum viele Anträge abgelehnt werden
Von 5.600 Beschwerden erkannte die Bundesnetzagentur nur etwa 30 Fälle als offizielle „Unterversorgung“ an. Die rechtlichen Hürden sind hoch: Eine bloße langsame Verbindung reicht nicht aus – es muss eine qualifizierte Unterversorgung nachgewiesen werden. Häufige Ablehnungsgründe sind, dass die Versorgung besser ist als angenommen oder bereits ein Ausbau geplant wurde. Die Politik müsse sich diesem Thema „endlich annehmen“ und den Antragsprozess vereinfachen.
Fazit
Das Recht auf schnelles Internet stellt zweifellos einen wichtigen Schritt zur digitalen Teilhabe in Deutschland dar. Dennoch zeigt die Praxis deutliche Diskrepanzen zwischen gesetzlichem Anspruch und Realität. Während die Mindestgeschwindigkeiten ab Dezember 2024 auf 15 MBit/s im Download und 5 MBit/s im Upload angehoben wurden, bleibt die tatsächliche Durchsetzung dieses Rechts schwierig – tausende Anträge bei der Bundesnetzagentur führten bisher zu nur wenigen erfolgreichen Verpflichtungen von Anbietern.
Besonders problematisch gestaltet sich die Situation für Menschen mit schlechter Bonität. Diese Personen stehen vor zusätzlichen Hürden beim Internetzugang, da ihnen reguläre Vertragsangebote oft verwehrt bleiben. Stattdessen müssen sie auf teurere Prepaid-Optionen zurückgreifen, was ihre finanzielle Belastung weiter erhöht und den Zugang zur digitalen Welt erschwert – obwohl das Recht auf Internetversorgung ausnahmslos für alle Bürger gelten sollte.
Das Stadt-Land-Gefälle verschärft die digitale Kluft zusätzlich. Während Großstädte häufig Gigabit-Bandbreiten genießen, kämpfen ländliche Regionen noch immer um grundlegende Versorgung. Darüber hinaus erweist sich der Antragsprozess als langwierig und bürokratisch – bis zu 13 Monate können zwischen Beschwerde und funktionierendem Anschluss vergehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Recht auf schnelles Internet bleibt bislang hinter seinen Möglichkeiten zurück. Verbraucherschützer fordern daher zu Recht höhere Mindestgeschwindigkeiten, mehr Transparenz und einen vereinfachten Antragsprozess. Möchten Sie Ihr Recht auf angemessene Internetversorgung durchsetzen, sollten Sie den oben beschriebenen Weg über die Bundesnetzagentur gehen – allerdings mit Geduld und realistischen Erwartungen. Die digitale Teilhabe aller Bürger bleibt ein wichtiges gesellschaftliches Ziel, für dessen vollständige Verwirklichung noch erhebliche Anstrengungen nötig sind.



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