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Drohnen und Multicopter sind hierzulande aus dem Alltag fast nicht mehr wegzudenken. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie wieder in Scharen durch die Luft und begeistern uns mit ihren beeindruckenden Luftaufnahmen. Doch dabei gibt es auch einiges zu beachten. Wer in Deutschland ein unbemanntes Fluggerät in Betrieb nehmen möchte, sollte sich vorab genau über die geltenden Regeln und Bestimmungen informieren, denn eine missbräuchliche Verwendung kann ganz schnell richtig teuer werden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das aktuelle Gesetz zum Thema Drohnen und beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema.

  • In Deutschland beträgt die erlaubte Flughöhe für Drohnen und Multicopter maximal 100 Meter.
  • Für Fliegen von kleinen Drohnen mit einem Maximalgewicht von 250 Gramm gibt es kein gesetzliches Mindestalter.
  • Bei Nichteinhaltung der Drohnen-Gesetze drohen hohe Bußgelder und mitunter sogar Freiheitsstrafen.

1. Welche Voraussetzungen müssen für den Betrieb einer Drohne erfüllt sein?

1.1. Haftpflichtversicherung

Drohne zerstört Autoscheibe

Sollte Ihre Drohne einen Schaden verursachen, bewahrt eine Haftpflichtversicherung Sie vor kostspieligen Folgen.

Nicht nur für Anfänger ist eine Haftpflichtversicherung die wichtigste Grundvoraussetzung für das Drohnen-Fliegen. Wenn Sie sich eine Drohne kaufen wollen, sollte Ihnen bewusst sein, dass seit 2005 auch sogenannte UAVs („Unmanned  Areal Vehicle“) versicherungspflichtig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Fluggerät ausschließlich privat oder auch zu gewerblichen Zwecken nutzen. Auch das Gewicht der Drohne ist dafür unerheblich.

Die Drohnen-Haftpflicht schützt dabei nicht die Drohne selbst, sondern bewahrt den Halter vor hohen Kosten durch Schäden, die durch sie verursacht werden (z.B. beim Sturz auf ein Auto oder der Kollision mit einem Flugzeug). Derartige Schäden enden meistens teuer und werden in der Regel nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das bedeutet, Sie kommen um eine entsprechende Zusatzversicherung kaum herum.

1.2. Kennzeichnungspflicht

Musterplakette auf einer Drohne

Seit 01. Oktober 2017 ist eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse des Halters für alle Drohnen ab 250 Gramm laut Gesetz Pflicht.

Durch die neue Luftverordnung müssen seit dem 01. Oktober 2017 alle UAVs mit mehr als 250 Gramm Abfluggewicht durch eine feuerfeste Plakette dauerhaft gekennzeichnet werden. Darauf sind Name und Anschrift des Halters vermerkt, der so im Falle eines Unfalls schnell identifiziert werden kann. Auf diese Weise lassen sich auch versicherungstechnische Vorgänge erleichtern und beschleunigen.

1.3. Flugkundenachweis

Bei Drohnen und Quadrocoptern mit mehr als 0,25 kg Gewicht müssen neben den oben genannten Kriterien noch weitere Auflagen erfüllt werden:

  • Wiegt das Fluggerät mehr als 2 kg ist ein Flugkundenachweis, der sogenannte Drohnenführerschein, erforderlich. Das gilt sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Einsatz. Der Drohnen-Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen werden.
  • Bei einem Gewicht von mehr als 5 kg benötigen Sie zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ausgestellt wird. Ausgenommen sind davon nur Fluggeräte von Behörden, die für Aufgaben zur Gewährung der Sicherheit zuständig sind (z.B. Polizei, Feuerwehr, THW oder das DRK). Die Kosten für eine Aufstiegsgenehmigung liegen je nach Bundesland zwischen 100 und 200 Euro.

2. Wie hoch darf man Drohnen laut Gesetz fliegen?

Drohne im Weltall

Mit der Drohne ins Weltall bleibt eher Wunschdenken: Mehr als 100 Meter sind in Deutschland ohne besondere Erlaubnis nicht drin.

Laut der neuen Verordnung dürfen in Deutschland ferngesteuerte Drohnen in unkontrolliertem Luftraum nicht höher als 100 Meter über Grund fliegen. Bis zu dieser Flughöhe fallen Sie unter die Kategorie „Modellflugzeuge“.

Größere Höhen dürfen nur auf speziellen Modellflugplätzen oder mit einer Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde angeflogen werden (ausgenommen Multicopter). In beiden Fällen muss der Betreiber zudem eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder einen Kenntnisnachweis der einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen bzw. des örtlichen Luftraumes erbringen.

3. Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Selbst wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie Ihre private Drohne nicht überall nutzen. Das Fliegen in der Nähe eines Flughafens in einem 1,5 km Radius ist ohne dedizierte Freigabe grundsätzlich nicht gestattet und gilt als Flugverbotszone. Außerdem muss jede Drohne mindestens 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Unglücksorten, Bundesfernstraßen und Bahn- und Industrieanlagen einhalten.

Schild mit Drohnenverbotszone an Zaun

Über Militäreinrichtungen oder in der Nähe von Flughäfen herrscht für Drohnen grundsätzlich Flugverbotszone.

3.1. Urheberrecht, Panoramafreiheit und Datenschutzbestimmungen

Ein großer Streitpunkt beim Drohnen-Flug sind auch immer wieder das Urheberrecht und die Panoramafreiheit. Wenn Sie mit Ihrer Drohne Luftaufnahmen von Landschaften und Gebäuden anfertigen, haben Sie natürlich einen urheberrechtlichen Anspruch auf die Bilder.

Haben Sie dabei allerdings die Urheber- und Persönlichkeitsrechte von anderen Personen verletzt, sieht die Sache schon deutlich komplizierter aus. Grundsätzlich dürfen Sie Gebäude auch ohne Einwilligung des Architekten von öffentlichen Plätzen aus aufnehmen und das Material verbreiten. Die sogenannte „Panoramafreiheit“ gilt allerdings nicht mehr, wenn Sie sich mit technischer Unterstützung (also der Drohne) einen besseren Blickwinkel verschaffen wollen.

Drohnen Gesetz Aufnahmen aus der Luft Wohngebiet

Luftaufnahmen von öffentlichen Plätzen oder Gebäuden stellen kein Problem dar, so lange Sie dabei nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzen.

Zudem sammeln Sie beim Überflug Daten, wodurch es zu Schwierigkeiten in Hinblick auf die geltenden Datenschutzbestimmungen kommen kann. Laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Sie nämlich keine personenbezogenen Daten sammeln, wenn Ihnen dazu keine Erlaubnis vorliegt. Darunter fallen alle Informationen, anhand derer sich eine Person eindeutig identifizieren lässt (z.B. Gebäude, KFZ-Kennzeichen, Fahrzeuge).

Das bedeutet im Klartext: In einem öffentlich einsehbaren Raum können Sie mit Ihrer Drohne bedenkenlose fliegen, sofern Sie dabei nicht die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person verletzen. Für das Überfliegen eines Privatgeländes (dazu zählen neben Wohngebieten beispielsweise auch Naturschutzgebiete) brauchen Sie hingegen die ausdrückliche Genehmigung der betroffenen Person.

3.2. Welche meiner Luftaufnahmen darf ich veröffentlichen?

Sie haben mit Ihrer Drohnen-Kamera eine ganze Reihe wunderbarer Luftaufnahmen geschossen, und möchten diese nun gerne auf Ihrem Social-Media-Account veröffentlichen. Sollten darauf allerdings anderen Personen abgebildet sein, ist auch hier wieder Vorsicht geboten. Holen Sie sich immer eine (möglichst schriftliche) Genehmigung der betreffenden Personen ein, bevor Sie die Bilder veröffentlichen.

3.2.1. Ausnahme: Werke der bildenden Künste und Fotografie

Keine Regel ohne Ausnahme: Der §23 des KunstUrhG („Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“) besagt, dass keine Genehmigung der abgebildeten Person erforderlich ist, wenn

  • es sich dabei um eine Person der Zeitgeschichte handelt.
  • die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer anderen Örtlichkeit zu sehen ist.
  • das Bild auf einer Veranstaltung entstanden ist, an der die betreffende Person teilgenommen hat.
  • die Aufnahme einem höheren Interesse der Kunst dient.

4. Weitere Vorschriften und Regeln für den Drohnen-Flug

 

Drohnen Aufnahme von einem Konzert

Wenn die Drohnen-Aufnahme auf einer Veranstaltung entstanden ist, brauchen Sie für die Veröffentlichung keine Genehmigung der abgebildeten Personen. 

  • Das Fliegen ohne Sichtkontakt (bei Drohnen mit einem Gewicht unter 5 kg) ist grundsätzlich untersagt. Unter „Sichtkontakt“ fällt allerdings auch die Steuerung mit einer speziellen Videobrille, vorausgesetzt die Entfernung beträgt weniger als 50 Meter.
  • Für Nachtflüge ist eine spezielle Erlaubnis der einzelnen Bundesländer sowie eine entsprechende Beleuchtung erforderlich.
  • Flugmanöver unter Einfluss von Drogen oder Alkohol sollten Sie tunlichst unterlassen, da im Falle eines Unfalls erhebliche Konsequenzen drohen.

5. Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die Regeln und Verordnungen für Drohnen?

Die fälschliche Verwendung einer Drohne kann auf mehrerlei Arten bestraft werden. Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) können die Sicherheit im Luftraum und auf dem Boden gefährden. Aus diesem Grund werden Ordnungswidrigkeiten nach §58 des LuftVG abhängig von der Schwere des Vergehens mit Bußgeldern bis in den fünfstelligen Bereich bestraft. Dazu gehören beispielsweise auch die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht oder das Fehlen einer entsprechenden Aufstiegserlaubnis.

Richterhammer und Geld auf einem Tisch

Ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze für Drohnen kann neben hohen Geldstrafen auch mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Auch die bereits erwähnten Bildaufnahmen werden schnell zu einem teuren Vergnügen, wenn Sie sie unerlaubt anfertigen oder verbreiten. Bei Urheberrechtsverletzungen sieht das Gesetz neben hohen Geldstrafen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Ähnlich sieht es auch bei einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte aus: In der Vergangenheit wurden Opfern schon Entschädigungen von über einer halben Million Euro zugesprochen.

Bisher wurden zwar ausschließlich Geldstrafen genutzt, um Drohnen-Piloten auf den Pfad der Tugend zurückzuholen, bei wiederholten Verstößen kann die Polizei das Fluggerät aber auch einfach beschlagnahmen. Verletzen Sie datenschutzrechtliche Bestimmungen oder gefährden Sie gar die öffentliche Sicherheit, müssen Sie im schlimmsten Fall sogar mit einem Strafverfahren rechnen.

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Drohnen fliegen: Diese Gesetze und Verordnungen müssen Sie beachten
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